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Endlich wieder Medifasching im November 2017!!!

 lotti

Die Tage werden kürzer, der graue Semesteralltag hat uns eingeholt…

Uns alle?

Nein, ein paar Poser, Penner und Proleten bleiben ihrem Lebensstil treu.

 

Wir läuten mit Euch die fünfte Jahreszeit ein. Billiges Konfetti und dekadente Kostüme färben Leipzig wieder bunt.

Unter dem Motto: „Volkskrankheit – Assipositas“, rütteln wir an den Mauern der Bevölkerungsschichten, dass es nur so kracht.

Haut auf die Kacke, gebt Vollgas und lasst Geldscheine regnen beim legendären Medifasching im Werk 2.

Mit  fetten Tänzen, freshen Songs und gängigen Sketchen geben wir Euch die Steilvorlage für zwei unvergessliche Partynächte.

Also lasst im November die Tage Alltag sein und die Abende lässig.

Die beste Zutat, die werdet Ihr!

YOLO!

 

Am 17. und 18.11.2017 ist es endlich wieder soweit! Der MEDI-Elferrat präsentiert den Medifasching November 2017, unter dem Motto:

VOLKSKRANKHEIT: ASSIPOSITAS

Tickets ab JETZT im Online-Shop .

 

Beginnen wird diese legendäre Party ab 20 Uhr im Werk 2.

Tickets bekommt ihr ab dem 23.10.2017 im Online-Shop  und ab dem 30.10.2017 an den folgenden VVK-Stellen:

 

 Vodafone-Shop Karli

 Karl-Liebknecht-Straße 17

 04107 Leipzig

 Mo.-Fr. 10-19 Uhr, Sa. 10-14 Uhr

 

 Culton

 Petersteinweg 7

 04107 Leipzig

 Mo.-Fr. 10-19 Uhr, Sa. 10-16 Uhr

 

 Werk 2 Ticketshop

 Kochstraße 132

 04277 Leipzig

 Mo., Mi., Do., Fr., 10-13 Uhr, 14-18 Uhr, Di. 12-18 Uhr

 

 Campus-Service

 Student_innenRat Universität Leipzig

 Universitätsstr. 1

 04109 Leipzig

 Mo.-Do. 10-17 Uhr, Fr. 10-15 Uhr

 

 Ticketgalerie Leipzig

 Hainstr. 1

 04109 Leipzig

 Mo.-Fr. 10-20 Uhr, Sa. 10-18 Uhr

 

Zusätzlich könnt ihr ab dem 30.10.2017 Eure Tickets auch in der Mensaria in der Liebigstr. täglich zwischen 11-13 Uhr erwerben.

 

Vor dem Faschingswochenende wollen wir nochmals alle Besucher ausdrücklich auf die Hausordnung des Werk 2 hinweisen, die von uns so als Veranstalter mitgetragen wird. Wir setzen uns auf unseren Veranstaltungen aktiv gegen jegliche Form von Diskriminierung und Gewalt ein. Seit Jahren achten wir in Zusammenarbeit mit unserer Securityfirma und dem Werk 2, dass es im Rahmen unserer Veranstaltungen nicht zu diskriminierendem Verhalten kommt.

Bedenkt diese Hausordnung bitte bei der Wahl eurer Kostümierung und der mitgeführten Gegenstände.

Grundsätzlich wird bei uns Menschen in Fatsuits oder mit farbig bemalten Gesichtern (blackfacing) der Zutritt zu Faschingsveranstaltungen verweigert, weil wir diese Form des "sich lustig machens" nicht lustig finden und aufs Schärfste ablehnen.

Bei der Einlasskontrolle kann unter anderem folgenden Besuchern der Eintritt verwehrt werden. Besucher die:

  • Kostüme oder Symboliken, die rechtsextremistisch, rassistisch, diskriminierend und gewaltverherrlichend sind, bei sich tragen, (hierfür gilt die Anlage zur Hausordnung INDEX-LISTE WERK 2),

  • erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen,

  • erkennbar gewaltbereit oder zur Anstiftung zu Gewalt bereit sind,

  • bei denen ein örtliches Hausverbot vorliegt,

  • erkennbar die Absicht haben, die Veranstaltung zu stören oder verbotene Gegenstände mit sich führen,

  • rechten Parteien oder Organisationen angehören, der rechten Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige Menschen verachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind.

Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.

Es ist außerdem nicht gestattet:

  • ohne Einwilligung des Betreibers Flugblätter oder Werbematerial zu verteilen oder Waren zum Kauf anzubieten,

  • strafbare oder ordnungswidrige Handlungen zu begehen,

  • mit extremistischen, rassistischen, fremdenfeindlichen oder fundamentalistischen Parolen oder Gesten seine Meinung kundzugeben,

  • Absperrungen zu übersteigen oder für Besucher nicht zugelassene Bereiche zu betreten

  • verbotene Gegenstände zu verwenden oder mit Gegenständen zu werfen,

  • außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder

  • die Veranstaltungsräume in anderer Weise zu verunreinigen, insbesondere durch das Wegwerfen oder Liegenlassen von Sachen,

  • Feuer zu machen, Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Wunderkerzen oder andere pyrotechnische Gegenstände anzubrennen,

  • bauliche Anlagen oder die Einrichtung der Veranstaltungsräume durch Bemalung oder in anderer Weise zu beschädigen oder zu verunreinigen.

Wir sehen uns auf dem Medifasching!!!